In unseren Social Media Seminaren geht es um die Nutzung der Social Media Kanäle für Unternehmer. Es werden Accounts auf Twitter und YouTube eingerichtet und der praktische Umgang mit den Portalen erklärt und in die Praxis umgesetzt. Eine Facebook Fanpage wird für einen Teilnehmer vorbereitet und die diversen Möglichkeiten der Nutzung und die Gestaltung besprochen. Welche Inhalte sollte man einstellen und woher bekomme ich diesen Content? In diesem Zusammenhang taucht immer die Frage nach dem geltenden Recht auf. Welche rechtlichen Grenzen existieren und können die Nutzung einschränken? Es gibt mehrere Gesetze, die beachtet werden müssen. Das MarkenG schützt Eigentümer von Markenlogos, Accountnamen und der Abbildung ihrer Markenprodukte. Das UrhG greift bei der Verwendung fremder Bilde, Texte und Videos und schützt die jeweiligen Eigentümer. Das TMG (Telemediengesetz) beinhaltet spezielle Regelungen zu Blogs, Websites und den sozialen Netzwerken. Die Impressumspflicht wird konkretisiert. Das BDSG (Bundesdatenschutzgegsetz) schützt personenbezogene Daten und natürlich das UWG. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unternehmerische Handlungen müssen transparent offen gelegt werden und Mitbewerber dürfen nicht unsachlich und unangemessen bekämpft werden. Natürlich sollte die Nutzung von Social Media Marketing vorwiegend Spaß machen und viele Verstöße werden überhaupt nicht geahndet. Es gibt eine extrem große Grauzone. Trotzdem sollte man sich mit den Vorschriften auskennen. In unseren Seminare bemühen wir uns, die Teilnehmer gut vorzubereiten, um gewisse Risiken von vornherein ausschließen zu können.
Austauschportal für Existenzgründer und junge Unternehmer - Themen: Gründung, Buchführung, Social Media, Rhetorik, Business Etikette, Qualitätsmanagement
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Sonntag, 23. Dezember 2012
Samstag, 1. Dezember 2012
Bildungsinstitut Wirtschaft, Existenzgründungsseminare, Buchführungsseminare, Social Media Seminare, Rhetorikseminare
Bildungsinstitut Wirtschaft, Existenzgründungsseminare, Buchführungsseminare, Social Media Seminare, Rhetorikseminare
Mittwoch, 14. November 2012
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind die Abgabefristen im § 18 UStG geregelt. Danach ist die Voranmeldung stets bis zum 10. des Folgemonats nach Ablauf des festgesetzten Voranmeldezeitraumes, z.B. monatlich für Existenzgründer, abzugeben.
Bis Ende 2003 gab es eine spezielle Schonfrist von fünf Tagen für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. Diese Abgabe-Schonfrist wurde ersatzlos aufgehoben.
Es liegt im Ermessen des Finanzamts, bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Soweit es in Einzelfällen nicht möglich ist, die gesetzliche Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzuhalten, kann gemäß § 190 AO die Frist angemessen verlängert werden.
Aktuelle Erfahrungen zeigen, ab dem 11. des Folgemonats, also Verspätungen mit EINEM Tag werden jetzt mit Verspätungszuschlägen geahndet.
Spricht man mit der Finanzverwaltung, lassen sich diese Zuschläge vermeiden.
Wie sind eure Erfahrungen??
Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind die Abgabefristen im § 18 UStG geregelt. Danach ist die Voranmeldung stets bis zum 10. des Folgemonats nach Ablauf des festgesetzten Voranmeldezeitraumes, z.B. monatlich für Existenzgründer, abzugeben.
Bis Ende 2003 gab es eine spezielle Schonfrist von fünf Tagen für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. Diese Abgabe-Schonfrist wurde ersatzlos aufgehoben.
Es liegt im Ermessen des Finanzamts, bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Soweit es in Einzelfällen nicht möglich ist, die gesetzliche Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzuhalten, kann gemäß § 190 AO die Frist angemessen verlängert werden.
Aktuelle Erfahrungen zeigen, ab dem 11. des Folgemonats, also Verspätungen mit EINEM Tag werden jetzt mit Verspätungszuschlägen geahndet.
Spricht man mit der Finanzverwaltung, lassen sich diese Zuschläge vermeiden.
Wie sind eure Erfahrungen??
Freitag, 12. Oktober 2012
Existenzgründung und der aktuelle Stand Gründungszuschuss – Sachstand bei der Agentur für Arbeit Auswirkungen für Gründungswillige
Es war eine so gute Idee: Wer arbeitslos wurde, hatte einen Anspruch auf den so genannten Gründungszuschuss, den Nachfolger des Überbrückungsgeldes und dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). Bis zur Neuregelung des Gründungszuschusses ab 28.12.2011 mussten Gründungswillige einen Businessplan inklusive des Zahlenwerkes zu Kapitalbedarf, Umsatz und Rentabilität vorlegen sowie ein Gutachten, dass sie sich in der angestrebten Branche gut genug auskennen und entsprechend qualifiziert sind. Der Einzelhandelskaufmann von Hertie konnte also auch 2011 keinen Handwerksbetrieb eröffnen – Pleiten wegen mangelndem know-how waren so weitgehend ausgeschlossen. Bescheinigungen von fachkundiger Stelle und den Businessplan brauchen die Gründer immer noch. Ob sie den Zuschuss auch bekommen, liegt nun aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit. ....
http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/aktueller-stand-zum-gruendungszuschuss-in-den-existenzgrundungsseminaren-vom-bildungsinstitut-wirtschaft/#more-2697
http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/aktueller-stand-zum-gruendungszuschuss-in-den-existenzgrundungsseminaren-vom-bildungsinstitut-wirtschaft/#more-2697
Montag, 2. Juli 2012
Existenzgründungsseminare und Gründungszuschuss
In den letzten beiden Seminare für Existenzgründer vom Bildungsinstitut Wirtschaft in Essen und Düsseldorf war ein Hauptthema für die Diskussion - der Gründungszuschuss. Seit Anfang des Jahres 2012 hängt die Bewilligung des Gründungzuschusses für Existenzgründer von der Ermessensausübung der Arbeitsagenturen ab. In vielen Fällen erfolgt zur Zeit eine Ablehnung der Arbeitsagentur. Die meisten Teilnehmer unserer Seminare lassen sich jedoch trotzdem nicht von ihrem Gründungsvorhaben abbringen...
http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/existenzgrundungsseminare-in-essen-und-dusseldorf-im-juni-2012-fur-zukunftige-unternehmer-erfolgreich-beendet/
http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/existenzgrundungsseminare-in-essen-und-dusseldorf-im-juni-2012-fur-zukunftige-unternehmer-erfolgreich-beendet/
Montag, 25. Juni 2012
In den letzten Social Media Seminaren vom Bildungsinstitut Wirtschaft war das Recht am Bild ein sehr großes Thema. Was darf man eigentlich? Wenn man seine Social Media Portale regelmäßig mit neuen Inhalten versorgen möchte, muss man ständig neue Informationen preisgeben. Aber was ist erlaubt und wann habe ich mit negativen Konsequenzen zu rechnen. In dem nachfolgenden Artikel sind einige Informationen zusammengestellt worden:
http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/social-media-seminar-vom-biw-und-das-recht-am-bild/
Freitag, 15. Juni 2012
Nachfolgend die nächsten Zusatztermine für unsere Buchführungsseminare:
Buchführung leicht gemacht: Grundlagen: Kassenbuch, Belegorganisation, Umsatzsteuervoranmeldung, Buchen i der Praxis, Jahresabschluss
Bocholt, Düsseldorf, Bielefeld: 21 Juli
http://www.youtube.com/watch?v=95BPIzsfN88
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