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Samstag, 23. März 2013

Rhetorik im Business

Es ist kein Geheimnis - gute Rhetorik im Geschäftsleben ist sehr bedeutsam und sollte beherrscht werden!
Wie führe ich ein Kundengespräch? Wie bereite ich mich auf einen Vortrag vor?
Wie verhalte ich mich in schwierigen Gesprächssituationen?
Immer wieder erleben wir es, dass Unternehmer und deren Mitarbeiter den Wunsch äußern, im Gespräch mit anderen Menschen positiv zu erscheinen! Hier spricht man über Rhetorik und allgemeine Kommunikation – ein Bereich, der erlernt und trainiert werden kann.
Oftmals sind es schon kleine Praxistipps, die zu erfolgreichen Gesprächen verhelfen können! Wir geben Ihnen in unseren Seminaren die richtigen Werkzeuge an die Hand, bzw. in den Mund!
 
Erarbeiten Sie gemeinsam mit unseren Dozenten Ihren persönlichen Erfolgsweg.
  • Sie lernen die richtigen Argumente einzusetzen und bleiben auch in schwierigen Verhandlungen souverän.
  • Sie erhalten Klarheit über Ihre Intension, Ihr Handeln und Denken.
  • Sie erfahren auch, Ihre Stimme wirkungsvoll einzusetzen und genießen somit den öffentlichen Auftritt.
Durch die Analyse von Fallbeispielen, praktischen Übungen und Ihre mitgebrachten, individuellen Erfahrungen, die Sie über Reflektion mit neuen Impulsen anreichern, erweitern Sie Ihr Wirkungsspektrum.
Bereits heute wollen wir Ihnen einen ersten Tipp an die Hand geben, ein Gespräch im Dialog zu führen:
  • Gesprächspartner ernst nehmen,
  • Gesprächspartner zuhören,
  • Gespräch durch Fragen zu fördern,
  • nicht mit vorgefassten Meinungen in das Gespräch gehen,
  • beschreiben statt zu werten,
  • Ergebnisse des Gesprächs gemeinsam finden.
Rhetorik und Kommunikation
Zuletzt noch ein kurzer Auszug aus unserem Programm:
  • Basiswissen Gesprächsführung
  • Ethik und Moral
  • Verhandlungsstrategien
  • Typbestimmung
  • die Vorbereitung
  • Übungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechend Sie uns an und lassen sich näher über das Seminarangebot informieren!
Ihr BIW-Team

Umsatzsteuervoranmeldung. Wie geht das ?

Die Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer vom überregional tätigen Bocholter Bildungsinstitut Wirtschaft (BIW), das regelmäßig gemeinsam mit der Städtischen Wirtschaftsförderung Existenzgründungsseminare anbietet, informiert im Stadt-Kurier über die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Firmengründung.
Heute beschäftigt sich Frau Bierman-Wehmeyer mit dem Thema „Existenzgründung und Umsatzsteuer“.
„ In den Seminaren werde ich oft gefragt, wie man als Jungunternehmer mit den sich künftig neu ergebenden Fragen zum Umsatzsteuerrecht umgeht. Muss man eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben oder gibt es Ausnahmen? Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, den Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und diese im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent und der ermäßigte Satz 7 Prozent, z.B für Kunst- und Medienberufe sowie Hotelübernachtungen. Die Umsatzsteuer müssen die Unternehmer in ihren Rechnungen extra ausweisen, d.h sowohl den Betrag der Umsatzsteuer als auch den jeweiligen Steuersatz. Auf der anderen Seite können sich die Unternehmer, die Vorsteuer, die sie für unternehmensbezogene Einkäufe zahlen, vom Finanzamt erstatten lassen oder mit der Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss, verrechnen.
Diese Berechnungen erfolgen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung. Existenzgründer müssen in den ersten zwei Kalenderjahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich jeweils immer bis zum 10. Tag des nachfolgenden Kalendermonats abgeben. Auf Antrag gewährt das Finanzamt einen Monat Fristverlängerung. Dann müssen die Unternehmer allerdings 1/11 der erwarteten Jahressteuer bei Antragstellung auf Dauerfristverlängerung vorauszahlen. Dieser Betrag wird später mit der Steuerlast für den Monat Dezember verrechnet. Wichtig ist, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Wege eingereicht wird. Das ist sehr praktisch und funktioniert in der Regel sehr gut. Unter www.elster.de kann man den elektronischen Vordruck einsehen und herunterladen. Man sollte dann alle Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen und in die dafür vorgesehenen Felder eintragen. Die Steuerlast oder die Erstattung werden errechnet und an das Finanzamt überwiesen oder bei einem sich ergebenden Vorsteuerüberhang wartet man auf die Erstattung des Finanzamtes, die zeitnah erfolgt. Bei Existenzgründern, die anfänglich oft mehr Ausgaben als Einnahmen haben, ist es wichtig, dass eine schnell Liquiditätsspritze erfolgt. Achten Sie also darauf, dass die Bankverbindung für Steuererstattungen dem Finanzamt vorliegt. Diese können Sie beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung angeben.
Bei diesem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den jeder Gründer ausfüllen muss, gibt es auch noch Besonderheiten. Zunächst kann man die Ist – Besteuerung wählen. Das gilt bis zu einer zu erwartenden Umsatzgrenze von 500.000 €. Die Umsatzsteuer der Rechnung, die dem Kunden in Rechnung gestellt wurde, muss erst dann beim Finanzamt abgeführt werden, wenn die Rechnung auch wirklich bezahlt wurde. Bei der alternativen Soll-Besteuerung gilt die Rechnungsstellung als entscheidender Zeitpunkt für die Veranlagung. Bei der heutigen Zahlungsmoral würde man natürlich immer die Ist-Besteuerung beantragen und vorziehen.
Eine andere Alternative bietet die Kleinunternehmerregelung. Es darf im vorangegangen Jahr höchstens ein Umsatz von 17.500 € vorliegen und im Folgejahr dürfen die Umsätze voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen. Als Kleinunternehmer darf man dann auf den eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und muss auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes hinweisen. Man kann dann natürlich auch nicht die Vorsteuer eingehender Rechnungen beim Finanzamt geltend machen. Die Umsatzsteuervoranmeldung fällt für die Kleinunternehmer komplett weg. Lassen Sie sich gut beraten, was für Sie das beste Modell ist.
Ich wünsche Ihnen wie immer ganz viel Erfolg!“
Weitere Infos in unseren Existenzgründungsseminaren...
Existenzgründungsseminare Bildungsinstitut Wirtschaft,Buchführungsseminare, Social Media Seminare
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