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Freitag, 12. Oktober 2012

Existenzgründung und der aktuelle Stand Gründungszuschuss – Sachstand bei der Agentur für Arbeit Auswirkungen für Gründungswillige

Es war eine so gute Idee: Wer arbeitslos wurde, hatte einen Anspruch auf den so genannten Gründungszuschuss, den Nachfolger des Überbrückungsgeldes und dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). Bis zur Neuregelung des Gründungszuschusses ab 28.12.2011 mussten Gründungswillige einen Businessplan inklusive des Zahlenwerkes zu Kapitalbedarf, Umsatz und Rentabilität vorlegen sowie ein Gutachten, dass sie sich in der angestrebten Branche gut genug auskennen und entsprechend qualifiziert sind. Der Einzelhandelskaufmann von Hertie konnte also auch 2011 keinen Handwerksbetrieb eröffnen – Pleiten wegen mangelndem know-how waren so weitgehend ausgeschlossen. Bescheinigungen von fachkundiger Stelle und den Businessplan brauchen die Gründer immer noch. Ob sie den Zuschuss auch bekommen, liegt nun aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit. ....

http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/aktueller-stand-zum-gruendungszuschuss-in-den-existenzgrundungsseminaren-vom-bildungsinstitut-wirtschaft/#more-2697