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Samstag, 23. März 2013

Rhetorik im Business

Es ist kein Geheimnis - gute Rhetorik im Geschäftsleben ist sehr bedeutsam und sollte beherrscht werden!
Wie führe ich ein Kundengespräch? Wie bereite ich mich auf einen Vortrag vor?
Wie verhalte ich mich in schwierigen Gesprächssituationen?
Immer wieder erleben wir es, dass Unternehmer und deren Mitarbeiter den Wunsch äußern, im Gespräch mit anderen Menschen positiv zu erscheinen! Hier spricht man über Rhetorik und allgemeine Kommunikation – ein Bereich, der erlernt und trainiert werden kann.
Oftmals sind es schon kleine Praxistipps, die zu erfolgreichen Gesprächen verhelfen können! Wir geben Ihnen in unseren Seminaren die richtigen Werkzeuge an die Hand, bzw. in den Mund!
 
Erarbeiten Sie gemeinsam mit unseren Dozenten Ihren persönlichen Erfolgsweg.
  • Sie lernen die richtigen Argumente einzusetzen und bleiben auch in schwierigen Verhandlungen souverän.
  • Sie erhalten Klarheit über Ihre Intension, Ihr Handeln und Denken.
  • Sie erfahren auch, Ihre Stimme wirkungsvoll einzusetzen und genießen somit den öffentlichen Auftritt.
Durch die Analyse von Fallbeispielen, praktischen Übungen und Ihre mitgebrachten, individuellen Erfahrungen, die Sie über Reflektion mit neuen Impulsen anreichern, erweitern Sie Ihr Wirkungsspektrum.
Bereits heute wollen wir Ihnen einen ersten Tipp an die Hand geben, ein Gespräch im Dialog zu führen:
  • Gesprächspartner ernst nehmen,
  • Gesprächspartner zuhören,
  • Gespräch durch Fragen zu fördern,
  • nicht mit vorgefassten Meinungen in das Gespräch gehen,
  • beschreiben statt zu werten,
  • Ergebnisse des Gesprächs gemeinsam finden.
Rhetorik und Kommunikation
Zuletzt noch ein kurzer Auszug aus unserem Programm:
  • Basiswissen Gesprächsführung
  • Ethik und Moral
  • Verhandlungsstrategien
  • Typbestimmung
  • die Vorbereitung
  • Übungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechend Sie uns an und lassen sich näher über das Seminarangebot informieren!
Ihr BIW-Team

Umsatzsteuervoranmeldung. Wie geht das ?

Die Juristin Nicole Biermann-Wehmeyer vom überregional tätigen Bocholter Bildungsinstitut Wirtschaft (BIW), das regelmäßig gemeinsam mit der Städtischen Wirtschaftsförderung Existenzgründungsseminare anbietet, informiert im Stadt-Kurier über die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Firmengründung.
Heute beschäftigt sich Frau Bierman-Wehmeyer mit dem Thema „Existenzgründung und Umsatzsteuer“.
„ In den Seminaren werde ich oft gefragt, wie man als Jungunternehmer mit den sich künftig neu ergebenden Fragen zum Umsatzsteuerrecht umgeht. Muss man eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben oder gibt es Ausnahmen? Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, den Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und diese im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Der allgemeine Satz beträgt 19 Prozent und der ermäßigte Satz 7 Prozent, z.B für Kunst- und Medienberufe sowie Hotelübernachtungen. Die Umsatzsteuer müssen die Unternehmer in ihren Rechnungen extra ausweisen, d.h sowohl den Betrag der Umsatzsteuer als auch den jeweiligen Steuersatz. Auf der anderen Seite können sich die Unternehmer, die Vorsteuer, die sie für unternehmensbezogene Einkäufe zahlen, vom Finanzamt erstatten lassen oder mit der Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss, verrechnen.
Diese Berechnungen erfolgen im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung. Existenzgründer müssen in den ersten zwei Kalenderjahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich jeweils immer bis zum 10. Tag des nachfolgenden Kalendermonats abgeben. Auf Antrag gewährt das Finanzamt einen Monat Fristverlängerung. Dann müssen die Unternehmer allerdings 1/11 der erwarteten Jahressteuer bei Antragstellung auf Dauerfristverlängerung vorauszahlen. Dieser Betrag wird später mit der Steuerlast für den Monat Dezember verrechnet. Wichtig ist, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung auf elektronischem Wege eingereicht wird. Das ist sehr praktisch und funktioniert in der Regel sehr gut. Unter www.elster.de kann man den elektronischen Vordruck einsehen und herunterladen. Man sollte dann alle Einnahmen und Ausgaben zusammenstellen und in die dafür vorgesehenen Felder eintragen. Die Steuerlast oder die Erstattung werden errechnet und an das Finanzamt überwiesen oder bei einem sich ergebenden Vorsteuerüberhang wartet man auf die Erstattung des Finanzamtes, die zeitnah erfolgt. Bei Existenzgründern, die anfänglich oft mehr Ausgaben als Einnahmen haben, ist es wichtig, dass eine schnell Liquiditätsspritze erfolgt. Achten Sie also darauf, dass die Bankverbindung für Steuererstattungen dem Finanzamt vorliegt. Diese können Sie beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung angeben.
Bei diesem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den jeder Gründer ausfüllen muss, gibt es auch noch Besonderheiten. Zunächst kann man die Ist – Besteuerung wählen. Das gilt bis zu einer zu erwartenden Umsatzgrenze von 500.000 €. Die Umsatzsteuer der Rechnung, die dem Kunden in Rechnung gestellt wurde, muss erst dann beim Finanzamt abgeführt werden, wenn die Rechnung auch wirklich bezahlt wurde. Bei der alternativen Soll-Besteuerung gilt die Rechnungsstellung als entscheidender Zeitpunkt für die Veranlagung. Bei der heutigen Zahlungsmoral würde man natürlich immer die Ist-Besteuerung beantragen und vorziehen.
Eine andere Alternative bietet die Kleinunternehmerregelung. Es darf im vorangegangen Jahr höchstens ein Umsatz von 17.500 € vorliegen und im Folgejahr dürfen die Umsätze voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen. Als Kleinunternehmer darf man dann auf den eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und muss auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes hinweisen. Man kann dann natürlich auch nicht die Vorsteuer eingehender Rechnungen beim Finanzamt geltend machen. Die Umsatzsteuervoranmeldung fällt für die Kleinunternehmer komplett weg. Lassen Sie sich gut beraten, was für Sie das beste Modell ist.
Ich wünsche Ihnen wie immer ganz viel Erfolg!“
Weitere Infos in unseren Existenzgründungsseminaren...
Existenzgründungsseminare Bildungsinstitut Wirtschaft,Buchführungsseminare, Social Media Seminare
Existenzgründungsseminare Bildungsinstitut Wirtschaft, Buchführungsseminare, Social Media Seminare

Sonntag, 23. Dezember 2012

Social Media Seminare vom Bildungsinstitut Wirtschaft

In unseren Social Media Seminaren geht es um die Nutzung der Social Media Kanäle für Unternehmer. Es werden Accounts auf Twitter und YouTube eingerichtet und der praktische Umgang mit den Portalen erklärt und in die Praxis umgesetzt. Eine Facebook Fanpage wird für einen Teilnehmer vorbereitet und die diversen Möglichkeiten der Nutzung und die Gestaltung besprochen. Welche Inhalte sollte man einstellen und woher bekomme ich diesen Content? In diesem Zusammenhang taucht immer die Frage nach dem geltenden Recht auf. Welche rechtlichen Grenzen existieren und können die Nutzung einschränken? Es gibt mehrere Gesetze, die beachtet werden müssen. Das MarkenG schützt Eigentümer von Markenlogos, Accountnamen und der Abbildung ihrer Markenprodukte. Das UrhG greift bei der Verwendung fremder Bilde, Texte und Videos und schützt die jeweiligen Eigentümer. Das TMG (Telemediengesetz) beinhaltet spezielle Regelungen zu Blogs, Websites und den sozialen Netzwerken. Die Impressumspflicht wird konkretisiert. Das BDSG (Bundesdatenschutzgegsetz) schützt personenbezogene Daten und natürlich das UWG. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unternehmerische Handlungen müssen transparent offen gelegt werden und Mitbewerber dürfen nicht  unsachlich und unangemessen bekämpft werden. Natürlich sollte die Nutzung von Social Media Marketing vorwiegend Spaß machen und viele Verstöße werden überhaupt nicht geahndet. Es gibt eine extrem große Grauzone. Trotzdem sollte man sich mit den Vorschriften auskennen. In unseren Seminare bemühen wir uns, die Teilnehmer gut vorzubereiten, um gewisse Risiken von vornherein ausschließen zu können. 


Mittwoch, 14. November 2012

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind die Abgabefristen im § 18 UStG geregelt. Danach ist die Voranmeldung stets bis zum 10. des Folgemonats nach Ablauf des festgesetzten Voranmeldezeitraumes, z.B. monatlich für Existenzgründer, abzugeben.
Bis Ende 2003 gab es eine spezielle Schonfrist von fünf Tagen für die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen. Diese Abgabe-Schonfrist wurde ersatzlos aufgehoben.
Es liegt im Ermessen des Finanzamts, bei verspäteter Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Soweit es in Einzelfällen nicht möglich ist, die gesetzliche Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzuhalten, kann gemäß § 190 AO die Frist angemessen verlängert werden.
Aktuelle Erfahrungen zeigen, ab dem 11. des Folgemonats, also Verspätungen mit EINEM Tag werden jetzt mit Verspätungszuschlägen geahndet.
Spricht man mit der Finanzverwaltung, lassen sich diese Zuschläge vermeiden.

Wie sind eure Erfahrungen??

Freitag, 12. Oktober 2012

Existenzgründung und der aktuelle Stand Gründungszuschuss – Sachstand bei der Agentur für Arbeit Auswirkungen für Gründungswillige

Es war eine so gute Idee: Wer arbeitslos wurde, hatte einen Anspruch auf den so genannten Gründungszuschuss, den Nachfolger des Überbrückungsgeldes und dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG). Bis zur Neuregelung des Gründungszuschusses ab 28.12.2011 mussten Gründungswillige einen Businessplan inklusive des Zahlenwerkes zu Kapitalbedarf, Umsatz und Rentabilität vorlegen sowie ein Gutachten, dass sie sich in der angestrebten Branche gut genug auskennen und entsprechend qualifiziert sind. Der Einzelhandelskaufmann von Hertie konnte also auch 2011 keinen Handwerksbetrieb eröffnen – Pleiten wegen mangelndem know-how waren so weitgehend ausgeschlossen. Bescheinigungen von fachkundiger Stelle und den Businessplan brauchen die Gründer immer noch. Ob sie den Zuschuss auch bekommen, liegt nun aber im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit. ....

http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/aktueller-stand-zum-gruendungszuschuss-in-den-existenzgrundungsseminaren-vom-bildungsinstitut-wirtschaft/#more-2697

Montag, 2. Juli 2012

Existenzgründungsseminare und Gründungszuschuss

In den letzten beiden Seminare für Existenzgründer vom Bildungsinstitut Wirtschaft in Essen und Düsseldorf war ein Hauptthema für die Diskussion - der Gründungszuschuss. Seit Anfang des Jahres 2012 hängt die Bewilligung des Gründungzuschusses für Existenzgründer von der Ermessensausübung der Arbeitsagenturen ab. In vielen Fällen erfolgt zur Zeit eine Ablehnung der Arbeitsagentur. Die meisten Teilnehmer unserer Seminare lassen sich jedoch trotzdem nicht von ihrem Gründungsvorhaben abbringen...

http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de/existenzgrundungsseminare-in-essen-und-dusseldorf-im-juni-2012-fur-zukunftige-unternehmer-erfolgreich-beendet/